Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Geltung der Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, Leistungen der Ready-2-Buy GmbH & Co. KG

1.1 Die Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Ready-2-Buy GmbH & Co. KG. Sie gelten als anerkannt, wenn der Vertragspartner nach Kenntnis und / oder Empfang der Verkaufs- und Lieferbedingungen Auftrage an Ready-2-Buy GmbH & Co. KG erteilt oder Leistungen von der Ready-2-Buy GmbH & Co. KG entgegen nimmt.

1.2. Die Ready-2-Buy GmbH & Co. KG verkauft alle Artikel aus dem Lager zu Abholpreisen an den Verbraucher zum verkehrsüblichen Gebrauch, Eine Tauglichkeit der Artikel für andere Nutzungen - insbesondere für den gewerblichen Gebrauch - wird nur vertraglich geschuldet, wenn die Parteien ausdrücklich eine entsprechende Vereinbarung geschlossen haben, Für das Zustandekommen einer solchen ausdrücklichen Vereinbarung ist es z.B. nicht ausreichend, dass die Ready-2-Buy GmbH & Co KG Anlass gehabt hatte, aus den Umständen des Vertragsschlusses auf eine andere Nutzungsabsicht des Kunden zu schließen.

1.3. Die Ready-2-Buy GmbH & Co. KG verkauft die Artikel grundsätzlich nach Besichtigung gemäß dem Muster eines Ausstellungsstückes. Abweichungen in Große, Form, Struktur und Farbe der gelieferten Artikel gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Furniere, Natursteinplatten, Leder, textile Produkte usw.) liegen, sowie handelsüblich und dem Kunden zumutbar sind.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1. Die Angebote der Ready-2-Buy GmbH & Co. KG sind freibleibend. Vertragsabschlüsse werden durch unsere schriftliche Bestätigung oder durch die Entgegennahme des Kaufpreises durch die Ready-2-Buy GmbH & Co. KG vollzogen.

2.2 Eine Bestellung ist ein bindendes Angebot des Kunden, welches innerhalb einer Frist von drei Wochen durch die Ready-2-Buy GmbH & Co. KG angenommen werden kann.

2 3 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist die Leistungspflicht der Ready-2-Buy GmbH & Co. KG auf den Vorrat zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses beschränkt.

3. Preise, Zahlungsbedingungen

3.1. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, verstehen sich die Preise der Ready-2-Buy GmbH & Co. KG inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer ab Lager zur Abholung durch den Kunden. Etwaige Transportkosten und Kosten der Verpackung werden gesondert berechnet.

3.2. Der Kaufpreis ist sofort ohne jeden Abzug fällig.

3.3. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen, Als Zahlungseingang gilt der erste Tage der endgültigen Gutschrift.

4. Lieferungen und Leistungen, Abnahme

4.1. Sofern Lieferfristen vereinbart werden, ist der Kunde nach Ablauf der Lieferfrist berechtigt, die Ready-2-Buy GmbH & Co. KG durch Zusendung einer Mahnung in den Verzug zu setzen und eine angemessene Nachfrist zur Vertragserfüllung zu setzen, nach deren Ablauf dem Kunden die gesetzlichen Rechte für den Fall einer Vertragsstörung zustehen.

4.2. Teillieferungen oder -leistungen sind im angemessenen Umfang zulässig

4.3. Der Kunde ist verpflichtet, die gekauften Artikel unverzüglich nach Vertragsschluss abzuholen oder im Falle einer Lieferung durch Ready-2-Buy GmbH & Co. KG abzunehmen. Erfolgt eine Abholung oder Abnahme nicht, wird Ready-2-Buy GmbH & Co. KG den Kunden schriftlich unter Fristsetzung zur Abholung oder Abnahme auffordern. Die Aufforderung wird an diejenige Adresse versendet, die der Kunde bei Vertragsschluss angegeben hat. Befindet sich der Kunde mit der Abholung oder Abnahme in Verzug, hat der Kunde der Ready-2-Buy GmbH & Co. KG die anfallenden Lagerkosten zu ersetzen. Die üblichen Lagerkosten belaufen sich auf € 10,00 zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer je Quadratmeter Standfläche im Monat. Des weiteren kann die Ready-2-Buy GmbH & Co. KG bei Verzug des Kunden mit der Abholung / Abnahme eine angemessene Nachfrist setzen, nach deren fruchtlosen Ablauf die Ready-2-Buy GmbH & Co, KG berechtigt ist, vom Vertrag zurückzutreten, Die weitergehenden gesetzlichen Rechte im Verzugsfalle bleiben unberührt.

5. Versand und Gefahrenübergang

5.1 Leistungen und Lieferungen werden grundsätzlich ab Lager erbracht und berechnet. Ein Versand der Ware erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung und stets auf Kosten und Gefahr des Kunden, Versandweg und -mittel werden, wenn nicht anders vereinbart, von Ready-2-Buy GmbH & Co. KG nach pflichtgemäßen Ermessen ausgewählt, Die Ware wird auf Wunsch und Kosten des Kunden versichert.

5.2. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Gründen, die in der Sphäre des Kunden liegen, verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Im übrigen geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware bzw. mit der Ablieferung an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers auf den Kunden über.

6. Gewährleistung

6.1. Die Ready-2-Buy GmbH & Co. KG verkauft Naturprodukte. Abweichungen und Veränderungen eines Naturproduktes, die auf den natürlichen Eigenschaften der verwendeten Materialien beruhen (z.B. Veränderungen der Farbe oder der Oberflächenstruktur z.B. durch Rissbildung) gelten nicht als Mangel der Artikel, soweit die Tauglichkeit zum vertraglich vorausgesetzten Gebrauch nicht erheblich eingeschränkt ist.

6.2. Die Ready-2-Buy GmbH & Co. KG leistet für Mangel Gewahr nach Maßgabe der gesetzlichen

7. Haftung

Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn der Firma Ready-2-Buy GmbH & Co. KG und / oder ihren Erfüllungsgehilfen nur leichte Fahrlässigkeit zur Last fallt Die Haftung der Firma Ready-2-Buy GmbH & Co. KG ist bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden beschrankt.

Die vorstehenden Haftungseinschränkungen gelten nicht, sofern der Firma Ready-2-Buy GmbH & Co. KG und / oder ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallt oder eine Haftung für die Verletzung der Rechtsgüter Leben, Leib oder Gesundheit besteht.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten ebenfalls nicht, wenn die Firma Ready-2-Buy GmbH & Co. KG aufgrund einer gesetzlich angeordneten

Gefährdungshaftung und / oder nach Maßgabe des Produkthaftpflichtgesetzes in Anspruch genommen wird.

8. Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum der Ready-2-Buy GmbH & Co. KG an den verkauften Artikeln bleibt solange vorbehalten, bis der Kunde den gesamten Kaufpreis vollständig an die Ready-2-Buy GmbH & Co. KG bezahlt hat.

Soweit Artikel unter Eigentumsvorbehalt stehen, ist der Kunde verpflichtet, bei der Übergabe dieser Artikel an Dritte auf das fortbestehende Eigentum der

Ready-2-Buy GmbH & Co. KG hinzuweisen. Der Kunde hat auf Anforderung der Ready-2-Buy GmbH & Co. KG mitzuteilen, an welchem Ort und in welchen Besitzverhältnissen sich die Vorbehaltsware befindet.

9. Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

9.1. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis - einschließlich des Bestehens, der Beendigung und der Fortwirkung des Vertrages - ergebenden Streitigkeiten ist Gerichtsstand Hannover, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Die Ready-2-Buy GmbH & Co. KG ist berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

9.2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn der Kunde seinen Sitz im Ausland hat.